- Maximale Arbeitshöhen im Freien bis 9,60m; in geschlossenen Räumen bis 13,60m.
- Bis 3,50m Arbeitshöhe nur mit Fahrrollen entsprechend der Arbeitsfläche.
- Ab 3,50m - 8,60m Arbeitshöhe mit einem Fahrbalken von 1,80m breite.
- Ab 8,60 - 13,60 Arbeitshöhe mit einem Fahrbalken von 2,15m breite.
- Arbeitsebnen: bis 6,60 m mit einer Arbeitsebene, bis 10,60m mit zwei Arbeitsebenen, bis 13,60 mit 3 Arbeitsebenen.
Das Verfahren der Gerüste darf nur langsam, frei von Material, Personen und auf ebenem und tragfähigem Untergrund, erfolgen. Die Fahrrollen des Gerüstes müssen immer mit einem Bremshebel gesichert sein.